Augen auf im Straßenverkehr!

Seit dem 28. April 2020 treten neue Verkehrsregeln für Radfahrer in Kraft

Frau transportiert ihren Einkauf im Lastenrad durch die Stadt

Zuletzt aktualisiert am 7. Dezember 2020

Licht an, Helm auf, Klingel testen – alles erledigt? Dann kann die Fahrt auf dem e-Bike losgehen. Doch mit dem Eintritt in den Straßenverkehr folgen eine Reihe von Regeln und Vorschriften, die es zu beachten gilt. Diese wurden nun am 28. April durch eine neue Novelle ergänzt, welche insbesondere dem Schutz von Radfahrern dient:

So muss beispielsweise ab sofort innerorts ein Mindestüberholabstand von 1,5 und außerorts von 2 Metern eingehalten werden. Außerdem dürfen LKWs nur noch mit Schrittgeschwindigkeit nach rechts abbiegen. 

Um die Wege der Rad- und e-Bike Fahrer freizuhalten, wurde ein generelles Halteverbot auf Schutzstreifen eingeführt und das Parken auf Radwegen oder vor Kreuzungen wird mit höheren Bußgeldern geahndet. 

Verkehrsregeln
Wer Fahrradzonen und -wege ignoriert, muss mit hohen Bußgeldern rechnen

Positiv für alle Lastenrad Fans:

Die Personenbeförderung per (Lasten) e-Bike ist von nun an gestattet, wenn der Fahrer älter als 16 Jahre ist.

Außerdem werden Parkzonen für Lastenräder gesondert gekennzeichnet und anderen Verkehrsteilnehmern vorenthalten. 

Bei Ausflügen mit Freunden oder der Familie darf zudem jetzt auch nebeneinander gefahren werden, solange hierdurch keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert werden. 

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hebte via Twitter hervor: „Die neuen Regeln stärken insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer. Wir schaffen mehr Schutz für Radfahrende!” 

Britt

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