Die bundesweite Lastenrad Förderung

Das Bundesumweltministerium fördert weiterhin den klimafreundlichen Lastenverkehr

Paketübergabe aus dem Babboe Pro

Zuletzt aktualisiert am 29. Februar 2024

Update vom 29.01.2024: Fans von Lasten e-Bikes und e-Lastenfahrradanhängern können kurzfristig aufatmen: Die bundesweite Förderung für Lastenräder ist seit Mitte Januar 2024 wieder im Einsatz! Erst im November 2023 hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine Bewilligungspause für alle Förderprogramme im Rahmen des Klima- und Transformationsfonds verhängt. Kurz gesagt: Die Einreichung von Förderungsanträgen für Lastenräder und deren Bewilligung war für einige Monate nicht möglich.

Dies soll sich, zumindest für eine kurze Zeit, wieder ändern: Bis zum 29. Februar 2024 haben Förder-Interessierte die Möglichkeit, ihre Anträge einzureichen. Förderanträge, die bis Antragspause am 04. Dezember 2023 eingegangen sind, haben weiterhin Bestand, befinden sich in der Bearbeitung und müssen nicht neu gestellt werden.

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Die Lastenrad Förderung der Bundesregierung trat erstmalig im März 2021 in Kraft und hilft Unternehmen bei der Einführung des klimafreundlichen Transports. Das Förderprogramm von Schwerlasträdern wurde zuvor bereits sehr gut angenommen. Da die Nachfrage aber auch unterhalb des Schwerlastsegments hoch war, entschied sich das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Umgestaltung der Förderung. Seit dem 01. März 2021 bewilligt sie die Anschaffung von leichteren Lasten e-Bikes ab 120 Kilogramm Nutzlast.
Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und der kommunale Bereich können von der Prämie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des BMU nach wie vor profitieren. Die Prämie betrifft speziell kleinere Lieferbikes und Mikro-Depots, die in der zukünftigen Logistik sowie im Alltagsverkehr ihren Beitrag leisten.

Die umweltfreundliche Art der Lieferung

Aufgrund der steigenden Verkaufszahlen im Online-Handel nimmt auch der Lieferverkehr in Innenstädten enorm zu. Rund drei Milliarden Pakete werden jährlich in Deutschland ausgeliefert. Die Menschen bestellen derzeit mehr denn je online, Tendenz steigend. Daraus resultierend ist der Einsatz von Lieferfahrzeugen erhöht, die die Geh- und Radwege blockieren, zunehmend die Luft belasten und Stau verursachen. Die umwelt- und verkehrsfreundliche Alternative ist daher der städtische Einsatz von Lasten e-Bikes.

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Die Bundesregierung fördert die Alternative zum Auto

Die Förderung von gewerblichen Lastenrädern und Anhängern mit elektrischer Unterstützung durch die Bundesregierung ist nach wie vor erfolgreich und beim Zielpublikum sehr beliebt. Das Bundesumweltministerium fördert 25 Prozent der Anschaffungskosten oder maximal 2.500 Euro für Lastenfahrräder oder Lastenanhänger.

Die Voraussetzung: Das Bike sowie der Anhänger müssen Lasten von mindestens 120 Kilogramm transportieren können. Außerdem muss die gewerbliche Nutzung nachgewiesen werden. Von der Förderung profitieren Unternehmen, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Vereine und Verbände. Somit können auch Handwerksunternehmen oder Pflegeeinrichtungen perfekt auf die verkehrsfreundliche Alternative umsteigen und schnell durch den Stadtverkehr an ihr Ziel kommen. Der Förderungsgegenstand darf erst nach Eintreffen des Bewilligungsbescheides gekauft oder in Auftrag gegeben werden. Du kannst deinen Förderantrag mit Hilfe des elektronischen Antragsverfahren beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen.

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Auf der letzten Meile emissionsfrei

Die Bundesregierung förderte ebenfalls den Aufbau von sogenannten Mikro-Depots. Mikro-Depots dienen zum Umschlag von Sendungen auf Lastenräder sowie zur Zwischenlagerung. Dadurch erfolgt die Zustellung “auf der letzten Meile” emissionsfrei. Die “letzte Meile” bedeutet im Transportwesen: der letzte Umschlagsort hin zum Kunden.

Von dieser Förderung profitierten private Unternehmen sowie Unternehmen mit kommunaler Beteiligung. Auch Unternehmen, die selbst keine Waren zu Kunden liefern, aber Platz auf ihrem Gelände zur Verfügung stellen, konnten sich innerhalb der Frist bewerben. Denn die kooperative Nutzung von Mikro-Depots ist ausdrücklich erwünscht. Der Fördergegenstand umfasste vielfältige Maßnahmen zur Errichtung, Nutzbarmachung und Sicherung der Mikro-Depots mit einer möglichen Förderhöhe bis zu 40 % oder maximal 20.000 Euro der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Anschaffung von Containern oder Sicherheitstechnik sowie Investitionen der baulichen Sanierung von bereits bestehender Infrastruktur fiel ebenfalls darunter. Die Voraussetzung: Die letzte Meile zum Kunden legte das Unternehmen mit emissionsfreien Fahrzeugen zurück.

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Svenja

Svenja

...kennt als Lastenrad-Expertin alle Trends und Förderungen.
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