Zuletzt aktualisiert am 7. Dezember 2020
Der Traum vom Firmenwagen hat Konkurrenz erhalten. Heute sind die Mitarbeiter auf der Suche nach umweltfreundlichen Alternativen, die sie schnell und flexibel durch die Innenstadt befördern. Aus diesem Grund setzen immer mehr Unternehmen auf e-Bikes als Dienstfahrzeuge. Doch welche Rahmenbedingungen gelten hierbei und inwiefern unterscheidet sich das e-Bike Leasing vom klassischen Firmenwagen?
Folgende Fragen sollten Sie sich als Arbeitnehmer vor Vertragsabschluss stellen:
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Zunächst sollten zwei Arten des Leasings unterschieden werden: Entweder Ihr Arbeitgeber übernimmt die Leasingrate zu 100 Prozent – in dem Fall wäre es für Sie vollkommen kostenfrei – oder Sie verzichten per Gehaltsumwandlung auf einen Teil Ihres Nettogehalts.
Wie hoch dieser Gehaltsverzicht dann im Einzelfall ausfällt, hängt von diversen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Anschaffungspreis, der Steuerklasse oder dem Bruttogehalt. Die steuerliche Belastung fällt mit gerade einmal 0,25% vom Kaufpreis (im Vergleich zu 1% bei einem Firmenwagen) sehr gering ins Gewicht.
Ein e-Bike zum Kaufpreis von 3.000 € führt in der Regel zu einer Gehaltsbelastung von gerade einmal 44 €. Unser Leasingrechner kann Ihnen eine genauere Orientierung geben.
Welche Einschränkungen muss ich beachten?

Distanzen, Ländergrenzen, Nutzer? Die Einschränkungen fallen beim Dienstrad meistens deutlich geringer aus als beim Dienstwagen. Eine Beschränkung der Kilometer, die im Leasingzeitraum gefahren werden dürfen, gibt es beim Dienstrad beispielsweise nicht. Damit ist auch keine räumliche Beschränkung im privaten Bereich gegeben. So darf der Arbeitnehmer in der Regel auch im Auslandsurlaub sein Dienstrad nutzen.
In Bezug auf die Mitnutzer gibt es seitens des Arbeitgebers meist Einschränkungen, zum Beispiel, dass ausschließlich Familien- bzw. Haushaltsmitglieder das Dienstrad mitbenutzen dürfen.
Was passiert nach Ende der Leasinglaufzeit?
In der Regel läuft ein Leasingvertrag über 36 Monate, danach gibt es verschiedene Vorgehensweisen für alle Beteiligten: Der Arbeitnehmer kann das e-Bike ganz einfach an den Händler im verkehrstüchtigen Zustand zurückgeben.
Sollte er hingegen nicht mehr auf einen elektrischen Gefährten im Alltag verzichten wollen, kann er entweder über eine neue Anschlussvereinbarung ein neues e-Bike leasen oder die Auslösesumme (i.d.R. 17% des Anschaffungspreises) zahlen und das Rad geht in seinen Besitz über.
Weitere Fragen und Antworten zum Thema e-Bike Leasing finden Sie hier.
Die wichtigste Frage von allen lautet natürlich: Welches Modell ist das richtige für mich? Hierbei helfen Ihnen unsere e-Bike Experten gerne weiter und finden für Ihren Arbeitsweg das perfekte Bike!