Zuletzt aktualisiert am 7. Dezember 2020
Eine Schiebehilfe kann ein e-Bike bzw. Pedelec per Knopfdruck auf 6 km/h beschleunigen, ohne dass der Fahrer treten muss. Lange gabe es zu diesem Thema einen Widerspruch zwischen der StVZO und der Fahrerlaubnis-Verordnung. So stufte die StVZO alle Pedelecs bis 25 km/h, ob mit oder ohne Schiebehilfe, als Fahrrad ein. Die Fahrererlaubnis-Verordnung schrieb jedoch vor, dass Fahrräder mit Schiebehilfe unter die Kategorie “Leichtkraftfahrzeug bzw. Mofa” fallen und somit ein Mindestalter von 15 Jahren und ein Mofaführerschein von Nöten waren. Hiermit ist nun Schluss, denn das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat entschieden, dass nun alle Pedelecs bzw. e-Bikes mit Anfahrhilfe offiziell als Fahrrad eingestuft werden.