Neue EU-Batterieverordnung: Diese Änderung kommt fĂŒr e-Bike Fahrer

So vermeidest du hohe Bußgelder

Um neue Standards fĂŒr mehr Transparenz und Sicherheit fĂŒr alle Batterietypen zu setzen, tritt seit Februar 2024 schrittweise eine neue EU-Batterieverordnung in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft und löst die alte bestehende Batterierichtlinie 2006/66/EG ab. Die neue Verordnung verschĂ€rft die Anforderungen an Sicherheit, Leistung, Haltbarkeit und Nachhaltigkeit fĂŒr alle Batterietypen, auch solche, wie sie in e-Bikes zu finden sind. Wir erklĂ€ren, worauf du zukĂŒnftig achten solltest, um hohe Bußgelder zu vermeiden und was es mit der EU-Batterieverordnung 2025 auf sich hat.

Das beinhaltet die EU-Batterieverordnung

Neue Anforderungen der EU-Batterieverordnung beziehen sich beispielsweise auf die Themen Risikomanagement- und Sorgfaltspflichten. Die EuropĂ€ische Union verweist außerdem auf mehr Transparenz hinsichtlich zahlreicher Batterie-Daten, die Einblicke in den Herstellungsprozess, in die chemischen Zusammensetzungen, den Co2-Fußabdruck und eine voraussichtliche Lebensdauer schaffen soll. Hersteller sind nun verpflichtet, einen QR-Code bereitzustellen, ĂŒber den Verbraucher:innen den digitalen Produktpass mit all den oben genannten Infos einsehen können.

Höhere Anforderungen im Einsatz bei recycelten Komponenten und strengere BeschrĂ€nkungen bei der Verwendung von Stoffen in der Herstellung und Produktion, sollen laut EU-Batterieverordnung fĂŒr weniger Umweltauswirkungen und noch mehr Sicherheit sorgen. ZukĂŒnftig muss auch ein grĂ¶ĂŸerer Anteil an recycelten Bestandteilen bei der Produktion der Batterien genutzt werden.

Der TÜV SĂŒd weist die Hersteller darauf hin, das volle Potenzial der Batterie zu nutzen, bevor diese recycelt und weiterverarbeitet wird.

Alter e-Bike Akku wird im Rahmen der EU-Batterieverordnung entsorgt

Änderungen fĂŒr e-Bike Fahrer: Bußgelder vermeiden

Auch e-Bike Besitzer mĂŒssen sich nun auf neue Regeln einstellen, denn Anfang November 2024 hat das Bundeskabinett neue Regeln fĂŒr die bessere Sammlung von Batterien beschlossen. Die Anpassung an die neue EU-Batterieverordnung (EU-BattVO) sieht vor, dass Verbraucher:innen ab August 2025 auch alte e-Bike Akkus am kommunalen Wertstoffhof zurĂŒckzugeben können sollen. Damit ist es fĂŒr e-Bike Fans nun möglich, einen nachhaltigen Beitrag im Umgang mit Batterien zu leisten und alte e-Bike Akkus auch außerhalb von FahrradhĂ€ndlern oder Herstellern zurĂŒckzugeben.

Die Entsorgung ĂŒber den HausmĂŒll bleibt weiterhin strikt verboten, um ökologische und sicherheitstechnische Konsequenzen zu vermeiden. Bei unsachgemĂ€ĂŸer Entsorgung könnten Schadstoffe wie Lithium ins Grundwasser oder die Böden gelangen. Zudem können die wertvollen Rohstoffe nur durch ordnungsgemĂ€ĂŸe Entsorgung mit Hilfe von Recycling zurĂŒckgewonnen werden. Auch die Brandgefahr wird dadurch verringert, dass du deinen alten e-Bike Akku entsprechend entsorgst. Vor allem Lithium-Ionen-Akkus sind leicht entzĂŒndlich und können bei unsachgemĂ€ĂŸer Behandlung eine Gefahr fĂŒr MĂŒllfahrzeuge und Deponien darstellen. Aufgrund der strengeren Überwachung kann bei Nichtbeachtung der neuen Regelungen ein hohes Bußgeld drohen. Die Verfolgung derartiger VerstĂ¶ĂŸe obliegt dem Umweltbundesamt oder den Abfallbehörden der BundeslĂ€nder.

Die neue EU-Batterieverordnung fĂŒhrt damit einen ganzheitlichen Ansatz ein, der erstmals den gesamten Lebenszyklus von Batterien in den Blick nimmt. Dabei werden die einzelnen Phasen – von der Produktion ĂŒber die Nutzung bis hin zur Entsorgung und Wiederverwertung – nicht mehr isoliert betrachtet, sondern miteinander verknĂŒpft. Ziel ist es, die Herstellung und die Abfallbewirtschaftung von Batterien stĂ€rker aufeinander abzustimmen, um Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung ĂŒber den gesamten Lebenszyklus hinweg zu fördern.

Akku am Gazelle Easyflow

Wie hÀlt mein e-Bike Akku lÀnger?

Folgende Maßnahmen kannst du im Hinterkopf behalten, um die Lebensdauer deines e-Bike Akkus zu verlĂ€ngern und die Notwendigkeit eines Austauschs/eines neuen e-Bikes zu verzögern. Wichtig: Achte auf Defekte oder BeschĂ€digungen am Akku: Verformungen, eine hohe Hitzeentwicklung, das Austreten von FlĂŒssigkeit oder Ladeschwierigkeiten sind nicht normal. Verwende den beschĂ€digten Akku in solchen FĂ€llen bitte nicht weiter weiter.

  1. Kontrolliere die Raumtemperatur wÀhrend des Ladevorgangs. Meide dabei auch direkte Sonneneinstrahlung, zu hohe Feuchtigkeit oder nahe WÀrmekörper wie Heizungen.
  2. Lagere den Akku ĂŒber lĂ€ngere ZeitrĂ€ume an einem trockenen Ort bei Raumtemperatur.
  3. Beobachte den Ladeprozess genau und lade deinen e-Bike Akku nicht, wenn du das Haus verlĂ€sst. Vermeide es auch, den Akku ĂŒber Nacht zu laden, um Überladung zu vermeiden.
  4. Nutze ein hochwertiges Original-LadegerĂ€t oder Ladesystem des Herstellers, da diese fachgerecht geprĂŒft und zugelassen sind.
  5. Besonders im Winter, wenn das e-Bike lÀngere Zeit in der Garage steht, lagere es mit einem halb vollen Akku, um Tiefentladung zu verhindern. Lade den Akku nach der Winterpause erst bei Raumtemperatur wieder auf.

Du benötigst weitere Tipps im Umgang mit deinem e-Bike Akku, hast Fragen zur neuen EU-Batterieverordnung oder bist noch auf der Suche nach dem passenden zweirÀdrigen Begleiter? Die e-motion e-Bike Experten in deiner NÀhe beraten dich gerne zu dem passenden e-Bike Modell. Vereinbare gleich einen Termin zur Probefahrt und finde ein Traum e-Bike, das genau zu deinen Vorstellungen passt.

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