Neues Steuerprivileg für Fahrräder und e-Bikes – 1% Steuer fällt weg

Bald Steuervorteil für Firmen, Arbeitnehmer und Selbstständige beim e-Bike Leasing

Mann fährt auf seinem Stromer S-Pedelec durch die Stadt

Zuletzt aktualisiert am 7. Dezember 2020

Die Regierungsfraktion aus CDU und SDP hat wie es nach Informationen der rheinischen Post scheint, die steuerliche Förderung von Fahrrädern und Elektrofahrrädern beschlossen. Wie aus dem Finanzausschuss verlautet könnte bald folgendes gelten: Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein e-Bike oder Fahrrad, muss der Arbeitnehmer die private Nutzung zukünftig nicht mehr versteuern. Somit spart er sich die 1% Regelversteuerung – dies führt zu drastischen Vorteilen. Nach ersten Hochrechnungen könnte sich bei einem “Dienstrad / Jobrad” die Ersparnis gegenüber Privatkauf von gut 20% auf gut 40% fast verdoppeln. Mehr Informationen erhalten Sie bei den Dienstrad Experten von e-motion:

Redaktion

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