Sensationell - 0,25% Regelung gilt nun auch für Fahrräder

Sensationell – 0,25% Regelung gilt nun auch für Fahrräder und e-Bikes

Ersparnis für Arbeitnehmer

Zuletzt aktualisiert am 7. Dezember 2020

Hier ist es schwarz und weiß – auch e-Bikes und Fahrräder, die nach dem 31.12.2018 an Mitarbeiter überlassen worden sind, profitieren seit dem 01.01.2020 von der neuen 0,25% Regelung für Diensträder.

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Steuerlicher Erlass zur 0,25% Regelung für Fahrräder und e-Bikes_09.01.20202020-01-09-gleich-lautende-erlasse-steueAdobe Acrobat Dokument 20.3 KBDownload

Wer sein e-Bike bis zu 40% günstiger haben möchte, sollte seinen Arbeitgeber fragen, ob er nicht die Full-Service-Leasingrate übernimmt und vom eigenen Bruttolohn abziehen kann. Durch die neue 0,25% Regelung fällt der geldwerte Vorteil, der für die unbeschränkte Privatnutzung anfällt, fast gänzlich weg.

Wer für sich ausrechnen möchte, was ihn ein Jobrad kostet, kann einfach folgenden Ersparnis-Leasingrechner nutzen:

Dienstrad Ersparnisrechner 0,25%

Sollte der Arbeitgeber sogar alle Kosten übernehmen, gilt die 0% Regelung.

Ein Traum für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die der Umwelt, ihrer Gesundheit und ihrem Geldbeutel etwas gutes tun möchten.

Mehr Infos zum Thema Dienstrad / Jobrad 2020 und den aktuellen steuerlichen Regelung gibts hier.

Redaktion

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