Zuletzt aktualisiert am 7. Dezember 2020
Hier ist es schwarz und weiß – auch e-Bikes und Fahrräder, die nach dem 31.12.2018 an Mitarbeiter überlassen worden sind, profitieren seit dem 01.01.2020 von der neuen 0,25% Regelung für Diensträder.

Steuerlicher Erlass zur 0,25% Regelung für Fahrräder und e-Bikes_09.01.20202020-01-09-gleich-lautende-erlasse-steueAdobe Acrobat Dokument 20.3 KBDownload
Wer sein e-Bike bis zu 40% günstiger haben möchte, sollte seinen Arbeitgeber fragen, ob er nicht die Full-Service-Leasingrate übernimmt und vom eigenen Bruttolohn abziehen kann. Durch die neue 0,25% Regelung fällt der geldwerte Vorteil, der für die unbeschränkte Privatnutzung anfällt, fast gänzlich weg.
Wer für sich ausrechnen möchte, was ihn ein Jobrad kostet, kann einfach folgenden Ersparnis-Leasingrechner nutzen:

Sollte der Arbeitgeber sogar alle Kosten übernehmen, gilt die 0% Regelung.
Ein Traum für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die der Umwelt, ihrer Gesundheit und ihrem Geldbeutel etwas gutes tun möchten.
Mehr Infos zum Thema Dienstrad / Jobrad 2020 und den aktuellen steuerlichen Regelung gibts hier.