Lastenrad Förderung
Lastenrad Förderung
Förderung und Kaufprämien für Lastenräder
Immer mehr Städte und Kommunen schließen sich der Entwicklung an und fördern den Kauf eines Lastenrads. Lastenfahrräder sind die umweltfreundliche Alternative zum PKW. Sie sind nachhaltiger, leiser und halten unsere Straßen sicher. Wer auf ein Lasten e-Bike umsteigt und einen Antrag einreicht, hat eine Chance auf Förderung. Somit können je nach Förderungsbestimmung, neben Familien und Privatpersonen, auch Unternehmen, Selbstständige oder Vereine finanziell unterstützt werden.
Deutschlandweite Übersicht Lastenrad Förderung / Kaufprämien
Reichweite | Wer hat Anrecht? | Voraussetzungen | Fördermittel | Händler finden |
---|---|---|---|---|
Deutschland | Unternehmen, Genossenschaften, Freiberufler, Hochschulen, Krankenhäuser, Kommunen |
Seit dem 01.03.2021: Lasten e-Bikes und e-Lastenanhängern ab 120 kg Nutzlast (sowie Mikro-Depots) |
25 % des Kaufpreises, bzw. 2.500 € | Alle Lastenfahrrad-Zentrum Händler |
Baden-Württemberg | Unternehmen, Freiberufler, gemeinnützige Organisationen, Körperschaften des privaten Rechts, Kommunen | Elektro-Lastenräder und Elektro-Lastenanhänger | 30 % der Investitionskosten (Kauf oder Leasing), bzw. bis zu 3.000 € | Freiburg-Süd, Heidelberg, Karlsruhe, Pforzheim, Ravensburg, Reutlingen, Stuttgart, Tuttlingen, Westhausen |
Baden-Württemberg - Heidelberg |
Natürliche und juristische Personen mit (Wohn-)Sitz in Heidelberg | (e-)Lastenräder und Elektro-Lastenanhänger für Pedelecs | Bis 500 € für Cargo e-Bikes, max. 100 € für Lastenanhänger, mögliche Abwrackprämie von 500 € | Heidelberg |
Baden-Württemberg - Ravensburg |
Private Haushalte | Elektro-Lastenräder, S-Pedelecs (und Elektroroller) | 30 % der Anschaffungskosten, bzw. bis zu 800 € bei Elektro-Lastenrädern | Ravensburg |
Baden-Württemberg - Stuttgart |
In Stuttgart ansässige Familien mit mindestens einem Kind | Elektro-Lastenräder | Bis zu 800 € der Investitionskosten (Kauf oder Leasing), zusätzlich 500 € bei Einhaltung der Anforderungen für Nachhaltigkeitsbonus | Stuttgart |
Bayern - München |
Privat und Gewerbe | Lastenfahrräder mit Elektromotor |
25 % der Investitionskosten (Kauf oder Leasing), bzw. bis zu 1.000 €, mögliche Abwrackprämie von 500 € / 1.000 € |
München |
Bayern - Würzburg (ab 19.04.2021) |
Unternehmen, Körperschaften des privaten Rechts, gemeinnützige Organisationen, Freiberufler, Kommunen | Lastenfahrräder mit Elektromotor | Ab 19.04.2021: 20 % des Kaufpreises, bzw. bis zu 700 €, für Familien mit min. zwei Kindern 40 % des Kaufpreises, bzw. bis zu 1000 € | Würzburg |
Berlin (ab Sommer 2021) |
Berliner Unternehmen, Selbstständige und Vereine | Elektro-Lastenräder, Lastenräder und Anhänger | Ab voraussichtlich Sommer 2021: Max. 2.000 € für ein Lasten e-Bike, max. 1.000 € für ein Lastenfahrrad, max. 500 € für Anhänger | Berlin-Mitte, Berlin-Steglitz |
Hessen - Frankfurt (ab 01.06.2021) |
Privatpersonen, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts | Elektro-Lastenräder und Lastenräder |
Ab voraussichtlich
01.06.2021: max. bis zu 1.000 € |
Frankfurt, Frankfurt-Süd |
Hessen - Wiesbaden | Privatpersonen, Gemeinnützige Organisationen, Freiberufler, Gewerbliche Unternehmen, Körperschaften des öffentlichen Rechts | Elektro-Lastenräder und Lastenräder | 25 % des Kaufpreises, bzw. bis zu 1.000 € / 500 € | Wiesbaden |
Niedersachsen -
Buchholz in der Nordheide |
Private Haushalte | Lastenpedelec | Bis zu 20 % der Anschaffungskosten oder max. 500 € | Nordheide |
Nordrhein-Westfalen | Kommunen, kommunale Betriebe und juristische Personen | Lastenfahrräder mit Elektromotor | Für Kommunen und kommunalen Betriebe bis zu 60 % der Anschaffungskosten, max. 4.200 €, für juristische Personen bis zu 30 % der Anschaffungskosten, max. 2.100 € | Bielefeld, Bochum, Bonn, Düsseldorf, Halver, Hamm, Hiltrup, Köln, Moers, Münster, Oberhausen, Tönisvorst, Velbert |
Saarland | Kommunen, kommunale Zweckverbände und sonstige Betriebe, die mehrheitlich in kommunaler Trägerschaft stehen, natürliche Personen und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit Haupt(wohn)sitz oder Betriebsstätte im Saarland | Elektro-Lastenräder und Lastenräder sowie Pedelecs | Bis zu 2.000 €, max. 50 % der Anschaffungskosten, Pedelecs bis zu 1.000 € | Saarbrücken, Merzig |
Schleswig-Holstein | Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein | Elektro-Lastenräder und Lastenräder | 50 % des Kaufpreises, max. 400 € pro Lastenfahrrad | Ahrensburg, Lübeck, Schleswig |
Thüringen | Natürliche und juristische Personen mit Haupt(wohn)sitz in Thüringen | Elektro-Lastenräder und Lastenräder sowie (e-)Anhänger | Bis zu 3.000 €, max. 40 % der Anschaffungskosten | Erfurt |
Übersicht Lastenrad-Förderung
Alle Daten zur Förderung von Lasten e-Bikes kannst du auch hier als PDF-Dokument bequem herunterladen und ausdrucken.
Jetzt Lastenrad Förderungen und Kaufprämien sichern
Die bundesweite Förderung - Prämie für verkehrsfreundliche Lastenräder
Die Kaufprämie für das Umsteigen auf das umweltfreundliche Lastenfahrrad mit Elektromotor
Für alle Liebhaber des Lasten-, oder Cargo e-Bikes ist es eine längst überfällige Notwendigkeit, für jene die es noch werden wollen, womöglich der finale Anstoß um den Wechsel hin zum elektromotorisierten Transport von Waren und Gütern aller Art in die Tat umzusetzen.
Die Förderung von Schwerlasträdern wurde in den letzten Jahren sehr gut angenommen, da allerdings die Nachfrage für e-Bikes unterhalb des Schwerlastsegments groß war, hat sich das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) für eine Anpassung der Förderung entschieden und bewilligt ab dem 01.03.2021 auch die Anschaffung von leichteren Lasten e-Bikes mit einer Nutzlast ab 120 kg. Die angepasste Richtlinie des Bundesumweltministeriums, die eine Kaufprämie für Lasten e-Bikes und e-Lastenanhängern bis zu 2.500 Euro vorsieht ist eine Idee im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des BMU. Aber wie sieht diese Förderung eigentlich im Detail aus, welchen Vorteil bieten Lasten e-Bikes und wer kann von der Prämie profitieren?
Lastenräder auf der Gewinnerspur
Der ökologische Vorteil von e-Bikes gegenüber PKWs ist dem ein oder anderen sicher nicht mehr neu. Die täglichen Wege zügig zurückzulegen und dabei keine Abgase zu produzieren und noch dazu um den unliebsamen Berufsverkehr herum zu kommen, sind ohne Zweifel einige der hervorstechendsten Pluspunkte für das Fahren mit dem e-Bike.
Das Transportieren von Waren, Gepäck und Gütern aller Art gilt für so manche allerdings noch als Aufgabe, die ohne Auto nicht zu bewältigen ist. Ein Irrtum, den Lasten-, bzw. Cargo e-Bikes aus dem Weg zu räumen vermögen.
Ein großes Gewicht mit dem Fahrrad zu befördern, kann sich natürlich als überaus anstrengend erweisen, besonders in Städten, die sich des ein oder anderen Hügels erfreuen. Ein kräftiger Elektromotor bietet hier die nötige Unterstützung, die es braucht um allen Widrigkeiten zu trotzen. Mehrere Hersteller wie unter anderem Riese & Müller, Babboe oder auch Urban Arrow widmen sich diesem e-Bike-Typus, teilweise sogar ausschließlich. Der und die Einzelne profitiert dabei in gesundheitlicher Hinsicht von der Bewegung und der Vermeidung vom Stehen im Stau, die Stadt und die Umwelt von weniger Abgasen in der Luft.
Die bundesweite Förderung für Lasten e-Bikes
Die angepasste Richtlinie, die ab dem 01.03.2021 in Kraft tritt, sieht vor, jene die auf den Transport ihrer Lasten mit dem PKW verzichten und stattdessen auf ein Lasten e-Bike zurückgreifen, mit einer Prämie vom Staat zu belohnen.
Ein Zuschuss von 25 % des Kaufpreises, bzw. bis zu 2.500 Euro werden dank dieser Förderung beim Kauf eines Cargo e-Bikes vom Bund dazu gegeben. Ebenso wie bei der Prämie für Elektroautos muss man sich hierfür an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wenden. Die bundesweite Prämie richtet sich an gewerblich genutzte Lasten e-Bikes und e-Lastenfahrradanhänger, ist also für diejenigen von Interesse, die beruflich Waren und Güter transportieren und dabei ökologisch denken möchten. Dies betrifft Unternehmen, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Vereine und Verbände. Einige Vorgaben sind allerdings beim Beantragen der Förderung zu bedenken.
Welche Lasten e-Bikes werden gefördert?
Eine gewerbliche Nutzung des Cargo e-Bikes ist für die staatliche Prämie Voraussetzung, die Belastungsgrenze des Modells wurde aufgrund der Neuauflage angepasst. Eine Zuladungskapazität von mindestens 120 kg ist nun die aktualisierte Bedingung, um von der Förderung zu profitieren.
Diese Mindestgrenze gilt auch für Lasten-Anhänger mit Elektromotorisierung oder eine Kombination aus Lastenfahrrad und Lasten-Anhänger, wobei eines von beidem über einen elektrischen Antrieb verfügen muss.
Eine Probefahrt kann ganz einfach direkt bei dem Shop in deiner Nähe vereinbart werden!
Lohnenswert ist ebenfalls die Förderung von Mikro-Depots. Mikro-Depots dienen zum Umschlag von Sendungen auf Lastenräder sowie zur Zwischenlagerung. Dadurch erfolgt die Zustellung “auf der letzten Meile” emissionsfrei. Die “letzte Meile” bedeutet im Transportwesen: der letzte Umschlagsort hin zum Kunden.