10 Fragen, die man sich als Arbeitnehmer stellen sollte

Immer mehr Arbeitnehmer kommen in den Genuss von flexiblen, sauberen und platzsparenden Firmenfahrzeugen – e-Bikes. Doch viele Mitarbeiter wissen oftmals zu wenig zu den Rahmenbedingungen, um entscheiden zu können, ob das Angebot ihres Arbeitgebers lukrativ ist oder nicht. Manch einer kennt die Rahmenbedingungen von einem Firmenwagen, aber sind die Bedingungen gleich bzw. was ist anders? Wir haben die 10 wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Dienstrad zusammengestellt.

Einleitend muss zwischen den beiden Formen des Leasings unterschieden werden: Entweder verzichtet der Arbeitnehmer per Gehaltsumwandlung auf einen Teil seines Nettogehalts oder der Arbeitgeber stellt seinem Mitarbeiter das e-Bike komplett kostenfrei zur Verfügung, indem er die Leasingrate zu 100 Prozent trägt. 

Die Nettogehaltsumwandlung bietet dem Arbeitnehmer trotz des Verzichts auf einen Teil seines Gehalts eine Ersparnis von ungefähr 40 Prozent gegenüber der privaten Anschaffung. Dies führt uns direkt zum ersten Punkt und der wohl wichtigsten Frage für den Arbeitnehmer.

Diese Frage kann natürlich nicht pauschal beantwortet werden, da die steuerliche Belastung  mit gerade einmal 0,25% vom Kaufpreis (im Vergleich zu 1% bei einem Firmenwagen) zwar relativ gesehen sehr gering ins Gewicht fällt, die genauen Kosten aber von verschiedenen Faktoren abhängen. Wichtige Parameter sind unter anderem der Anschaffungspreis, die Steuerklasse, das Bruttogehalt sowie der Kinderfreibetrag.

Um ein Gefühl für den letztendlichen Betrag zu erhalten, nutzt man am besten einen Leasingrechner, der eine nahezu genaue Orientierung geben kann. 

Ein e-Bike zum Kaufpreis von 3.000 € führt in der Regel zu einer Netto-Gehaltsbelastung von gerade einmal 44 €. 

Hier findest du unseren Leasingrechner. 

Viele Arbeitgeber setzen ein Limit von beispielsweise 4.000 € als Anschaffungspreis inklusive Zubehör. Diese Begrenzung dient dazu, dass der Arbeitnehmer sein Gehalt nicht zu sehr belastet. Ein weiterer Grund ist, dass die Versicherung in der Regel durch den Arbeitgeber getragen wird und sich diese vom Kaufpreis ableitet.

Den privaten Nutzungswert muss ich als Nutzer des Leasingrades als geldwerten Vorteil in meiner Steuererklärung angeben. Üblicherweise geschieht dies bei Angestellten über die Lohnabrechnung bereits automatisch. Der monatliche Betrag ist zudem sozialversicherungspflichtig. Anders als beim Firmenwagen kann ich trotz des Firmenrades das Pendeln zur Arbeit mit 30 Cent pro Entfernungskilometer pro Arbeitstag als Entfernungspauschale in der Steuererklärung geltend machen.

Eine Beschränkung der Kilometer, die im Leasingzeitraum gefahren werden dürfen, gibt es beim Dienstrad – anders als beim Firmenwagen – nicht. Damit ist auch keine räumliche Beschränkung im privaten Bereich gegeben. So darf der Arbeitnehmer in der Regel beispielsweise auch im Auslandsurlaub sein Dienstrad nutzen.

Normalerweise gibt es auch hier seitens des Arbeitgebers Einschränkungen, zum Beispiel, dass ausschließlich Familien-  bzw. Haushaltsmitglieder das Dienstrad mitbenutzen dürfen.

Im Übrigen gibt es zwar keine Verpflichtung, aber Empfehlung zur Nutzung des Jobrades für den Arbeitsweg, dies wird in der Regel im Überlassungsvertrag geregelt (s. Punkt 10). Die Nutzung wird aber nur empfohlen, wenn die eigene körperliche Verfassung  und die äußerlichen Umstände (z.B. Wetter, Gesundheitszustand, Wegstrecke) dies zulassen bzw. zumutbar sind.

In der Regel läuft ein Leasingvertrag über 36 Monate, danach gibt es verschiedene Vorgehensweisen für alle Beteiligten:

  1. Der Arbeitnehmer gibt das Rad nach Ablauf der Leasingdauer an den Händler im verkehrstüchtigen Zustand zurück.
  2. Der Arbeitnehmer trifft eine neue Anschlussvereinbarung in der z.B. die Übernahme eines neuen e-Bikes geregelt wird und es beginnt ein neuer Leasingvertrag mit einem neuen e-Bike als Leasinggegenstand. Das alte Fahrzeug wird dabei wie unter 1. zurückgegeben.
  3. Der Arbeitnehmer vereinbart mit dem Händler nach Ablauf der 36 Monate das Auslösen des Fahrzeugs, d.h. zu einer Restrate von in der Regel 17% des Anschaffungspreises geht das e-Bike in seinen Besitz über. Aufgrund dieses günstigen Kaufpreises entsteht nach Ansicht der Finanzbehörden hier ein geldwerter Vorteil, der jedoch mit dem Kaufpreis pauschal abgegolten und vom Leasinganbieter abgeführt wird.
Elektrofahrrad-Pedelec_Titelbild

Grob gesagt sind alle fest verbauten Teile am Rad inkludiert. Weiteres Zubehör fällt jedoch nicht unter den Leasingvertrag. Akku, Ersatzakku, Speziallenker oder ergonomische Griffe sind im Leasing inbegriffen. Helme, Regenkleidung, abnehmbare Schlösser, Taschen, etc. müssen separat angeschafft werden und können nicht in die Leasingrate mit eingerechnet werden.

Beim e-Bike Leasing übergibt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Fahrzeug in der Regel mit allen Pflichten und damit auch per Überlassungsvertrag die Verantwortung für den Service und die Erhaltung eines guten Zustandes des Fahrzeugs.

Für den Arbeitnehmer besteht in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit gewisse Servicepakete abzuschließen, die dann Teil der monatlichen Leasingrate sind. Diese Pakete decken oft einen 360 Grad Service ab, der zum Pauschalpreis sogar neben Inspektion, Wartung, Software Updates, Reparaturen und Akkuservice auch Verschleißerscheinungen abdeckt. Auch die Mobilität während der Reparatur/Inspektion kann in einem solchen Servicepaket geregelt werden, also z.B. die Bereitstellung eines Ersatzrads für die Dauer der Reparatur.

Damit vor allem das Diebstahl- und Vandalismus-Risiko ausgeschlossen wird, muss ein Dienstrad versichert sein. Der Arbeitgeber (Leasingnehmer) schließt hierzu eine entsprechende Versicherung über den Dienstradanbieter ab. Auf die private Hausratsversicherung des Arbeitnehmers kann leider nicht zurückgegriffen werden, da diese nur das Eigentum des Versicherten abdeckt, jedoch nicht von Dritten überlassene Gegenstände. 

Folgendes sollte abgesichert sein:

  • Diebstahl
  • Teilediebstahl
  • Vandalismus
  • Unfallschäden
  • Pannenschäden
  • Akkudefekt
  • Elektroschäden
  • deutschlandweiter Pick-Up Service

Die Laufzeit des Überlassungsvertrags (s. Punkt 10) ist von dem Bestand des Arbeitsverhältnisses abhängig. Scheidet der Arbeitnehmer vor Ablauf des Leasingzeitraums aus dem Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber aus, endet die Überlassung und der Arbeitnehmer gibt das Fahrzeug an den Arbeitgeber zurück. Der Arbeitgeber kann das Fahrzeug dann anderen Kollegen zur Überlassung anbieten oder mit dem Händler eine Übernahme besprechen.

Der Überlassungsvertrag regelt im Grunde die Rechten und Pflichten im Umgang mit dem Fahrzeug, welche sich für den Leasingnehmer (Arbeitgeber) und dem Nutzer des Fahrzeugs (Arbeitnehmer) ergeben. Unter anderem werden folgende Punkte festgehalten:

  • Spezifikation Dienstfahrzeug (e-Bike, Pedelec, Speed Pedelec)
  • Versicherung (wie ist das Fahrzeug versichert / über wen)
  • Service (wer ist verantwortlich für die Durchführung / Kosten)
  • Finanzielles (Leasingrate, Versicherungsrate, Servicekosten, Restwert)
  • Geldwerter Vorteil (0,25% Regelung, ggf. Anfahrtsweg bei Speed Pedelecs)
  • Barlohnumwandlung / Gehaltsumwandlung / Versteuerung
  • Verantwortung für Kosten, kaufrechtliche Ansprüche
  • Nutzung / Pfleglicher Umgang
  • Haftung
  • Folgen, falls Mitarbeiter Unternehmen verlässt / Rate nicht gezahlt wird

Bist du zu dem Entschluss gekommen, dass du das Angebot des Arbeitgebers annehmen und von einem Dienstrad profitieren möchtest?

Dann ist die Königsfrage, welches Modell das Richtige für dich ist. Unsere e-Bike Experten finden das perfekte Modell für deinen Arbeitsweg.

Wir wünschen allzeit gute Fahrt!

Jetzt einen e-motion Händler
in deiner Nähe finden

Unsere Leasing-Experten

Unsere Dienstrad-Experten sind deine Ansprechpartner in Sachen e-Bike Leasing. Ganz gleich, ob du Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder Selbständiger bist – wir finden mit dir gemeinsam die ideale Lösung, damit du schon bald auf deinem Leasing Wunsch e-Bike unterwegs bist.

Jetzt Info-Paket für dein Dienstrad-Projekt anfordern

Gib uns gerne ein paar Informationen über dein Unternehmen, wir setzen uns gerne mit dir in Verbindung und prüfen deine Anfrage. 

Ich bin
selbständig, dann klicke bitte hier
Scroll to Top