Du wohnst in Niedersachsen und möchtest dir gerne ein Lastenfahrrad anschaffen? Dann haben wir tolle Neuigkeiten fĂŒr dich, denn du kannst ab sofort eine KaufprĂ€mie fĂŒr die Anschaffung eines Lastenrads erhalten! Der Zuschuss bei der Anschaffung eines e-Lastenfahrrads betrĂ€gt 800 Euro. Registriere dich ganz einfach fĂŒr das Förderprogramm LastenrĂ€der in Niedersachsen mit Hilfe des Kundenportals der NBank. Welche Voraussetzungen du erfĂŒllen musst und wie genau die Förderung ablĂ€uft, verraten wir dir hier.
Wer wird gefördert?
Einen Antrag auf Förderung kann von Privatpersonen mit Hauptsitz in Niedersachsen gestellt werden. Ebenfalls gefördert werden natĂŒrliche (insbesondere Einzelunternehmen) sowie juristische Personen (insbesondere Gesellschaften, Vereine, Körperschaften, Gebietskörperschaften, Anstalten, Stiftungen, Genossenschaften). Hier muss sich die Niederlassung oder der TĂ€tigkeitsschwerpunkt ebenfalls in Niedersachsen befinden.
Hierbei ist noch zu beachten, dass kommunale Gebietskörperschaften pro Förderung mindestens drei LastenrĂ€der beantragen mĂŒssen und Verleihanbieter maximal 10 LastenrĂ€der pro natĂŒrlicher oder juristischer Person.
Was wird gefördert und unter welchen Bedingungen?
Gefördert wird die Anschaffung eines neuen Lastenfahrrads mit und ohne elektronische AntriebsunterstĂŒtzung. LastenfahrrĂ€der mit Motor sind auch bekannt als e-Lastenrad, Cargo e-Bikes oder Lasten e-Bike. Lasten S-Pedelecs (ohne Zubehörteile) fallen ebenfalls unter die Förderungsdefinition. Die Cargo e-Bikes im Speed-Pedelec-Gewand sind mit einem Elektromotor ausgestattet, der einen bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h unterstĂŒtzt. LastenfahrrĂ€der mit elektronischer UnterstĂŒtzung (auch Lasten S-Pedelecs) werden bis zu 800 Euro gefördert und LastenrĂ€der ohne elektrische UnterstĂŒtzung mit bis zu 400 Euro.
Die Mindestzuladung (ohne Fahrer) muss bei dem zu fördernden Lastenrad 40 Kilogramm betragen und der Zweck der Nutzung muss ĂŒberwiegend dem Transport von GĂŒtern dienen. Personenbeförderung ist auch erlaubt, solange es nicht der Hauptzweck der Nutzung und Anschaffung ist. Gewerbetreibende und Unternehmen mĂŒssen eine Projektskizze inklusive Kaufangebot einreichen und dokumentieren, dass sie drei Angebote angefordert haben.
Folgende weitere Aspekte sind von der Förderung ausgeschlossen:
- Es erfolgt keine Förderung beim Erwerb gebrauchter LastenrÀder
- LastenrĂ€der, die ausschlieĂlich fĂŒr den Personentransport konzipiert sind (z.B. Rikschas)
- LastenrÀder, die selbst bzw. deren Sonderaufbauten als VerkaufsflÀche genutzt werden (z.B. Coffeebikes, Bierbikes)
- Die NachrĂŒstung von LastenrĂ€dern mit Elektromotoren
- Ausgaben fĂŒr die Entwicklung von Prototypen
- Die Anschaffung von LastenrÀdern, e-LastenrÀdern und Lasten-S-Pedelecs zur entgeltlichen Vermietung
- Nicht förderfÀhig ist die Anschaffung von Zubehörteilen wie Sitzkissen, Regenponchos, Sicherheitsschlössern, Luftpumpen, Fahrradhelmen etc. (diese Ausgaben sind im Angebot entsprechend auszuweisen)
- Beschaffungen, die vor Erteilung des Bewilligungsbescheides begonnen worden
Dein Weg zur Förderung
ZunĂ€chst musst du dich erst im Kundenportal der NBank registrieren, um spĂ€ter RĂŒckmeldungen oder auch Abrechnungen zu erhalten. Wenn das erledigt ist, kannst du auch schon auf der Seite der NBank einen elektronischen Antrag stellen. Hier wirst du dann Schritt fĂŒr Schritt begleitet, um am Ende den Antrag sowie zusĂ€tzlich benötigte Dokumente online einzureichen. AuĂerdem ist zu beachten, dass der Antrag fĂŒr das Förderprogramm innerhalb von 4 Wochen unterschrieben per Post an die NBank geschickt wird. Achtung! Dieser muss bis spĂ€testens 31.12.2021 sowohl online also auch postalisch bei der NBank vorliegen.
Beginne mit der MaĂnahme erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids. Nur so kannst du die Förderung fĂŒr das Lastenrad erhalten. Der entsprechende Verwendungsnachweis muss innerhalb von 3 Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums (9 Monate nach Erteilung des Förderbescheids) der NBank vorgelegt werden. Der Förderbetrag wird dann im Anschluss an die PrĂŒfung des eingereichten Nachweises ausgezahlt.
Die Adresse der Investitions- und Förderbank Niedersachsen und eine detaillierte Schritt fĂŒr Schritt Anleitung findest du hier: Produktinformation NBank
Alles auf einem Blick
- Privatpersonen mit Hauptwohn- bzw. Sitz in Niedersachsen sowie natĂŒrliche und juristische Personen
- Die Förderung ist bei Privatpersonen auf maximal ein Lastenrad pro Haushalt beschrÀnkt
- Die Zuschusshöhe betrÀgt bei der Anschaffung eines Lastenrads 400 Euro und bei der Anschaffung eines e-Lastenrads oder Lasten-S-Pedelecs 800 Euro
Unsere Lastenrad Experten in Niedersachsen beraten dich gerne rund um das Thema Förderung und helfen dir dabei, dass passende Lastenfahrrad fĂŒr dich zu finden. Vereinbare einfach einen Termin und teste unsere LastenfahrrĂ€der bei einer Probefahrt ganz einfach aus.