Jetzt Prämie in Niedersachsen sichern!

Du kannst dich ab sofort für das Förderprogramm registrieren

Testfahrer fährt mit rotem Riese & Müller Load an einem Feld vorbei

Du wohnst in Niedersachsen und möchtest dir gerne ein Lastenfahrrad anschaffen? Dann haben wir tolle Neuigkeiten für dich, denn du kannst ab sofort eine Kaufprämie für die Anschaffung eines Lastenrads erhalten! Der Zuschuss bei der Anschaffung eines e-Lastenfahrrads beträgt 800 Euro. Registriere dich ganz einfach für das Förderprogramm Lastenräder in Niedersachsen mit Hilfe des Kundenportals der NBank. Welche Voraussetzungen du erfüllen musst und wie genau die Förderung abläuft, verraten wir dir hier.

Wer wird gefördert?

Einen Antrag auf Förderung kann von Privatpersonen mit Hauptsitz in Niedersachsen gestellt werden. Ebenfalls gefördert werden natürliche (insbesondere Einzelunternehmen) sowie juristische Personen (insbesondere Gesellschaften, Vereine, Körperschaften, Gebietskörperschaften, Anstalten, Stiftungen, Genossenschaften). Hier muss sich die Niederlassung oder der Tätigkeitsschwerpunkt ebenfalls in Niedersachsen befinden.

Hierbei ist noch zu beachten, dass kommunale Gebietskörperschaften pro Förderung mindestens drei Lastenräder beantragen müssen und Verleihanbieter maximal 10 Lastenräder pro natürlicher oder juristischer Person.

Was wird gefördert und unter welchen Bedingungen?

Gefördert wird die Anschaffung eines neuen Lastenfahrrads mit und ohne elektronische Antriebsunterstützung. Lastenfahrräder mit Motor sind auch bekannt als e-Lastenrad, Cargo e-Bikes oder Lasten e-Bike. Lasten S-Pedelecs (ohne Zubehörteile) fallen ebenfalls unter die Förderungsdefinition. Die Cargo e-Bikes im Speed-Pedelec-Gewand sind mit einem Elektromotor ausgestattet, der einen bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h unterstützt. Lastenfahrräder mit elektronischer Unterstützung (auch Lasten S-Pedelecs) werden bis zu 800 Euro gefördert und Lastenräder ohne elektrische Unterstützung mit bis zu 400 Euro.

Die Mindestzuladung (ohne Fahrer) muss bei dem zu fördernden Lastenrad 40 Kilogramm betragen und der Zweck der Nutzung muss überwiegend dem Transport von Gütern dienen. Personenbeförderung ist auch erlaubt, solange es nicht der Hauptzweck der Nutzung und Anschaffung ist. Gewerbetreibende und Unternehmen müssen eine Projektskizze inklusive Kaufangebot einreichen und dokumentieren, dass sie drei Angebote angefordert haben.

Folgende weitere Aspekte sind von der Förderung ausgeschlossen:

  • Es erfolgt keine Förderung beim Erwerb gebrauchter Lastenräder
  • Lastenräder, die ausschließlich für den Personentransport konzipiert sind (z.B. Rikschas)
  • Lastenräder, die selbst bzw. deren Sonderaufbauten als Verkaufsfläche genutzt werden (z.B. Coffeebikes, Bierbikes)
  • Die Nachrüstung von Lastenrädern mit Elektromotoren
  • Ausgaben für die Entwicklung von Prototypen
  • Die Anschaffung von Lastenrädern, e-Lastenrädern und Lasten-S-Pedelecs zur entgeltlichen Vermietung
  • Nicht förderfähig ist die Anschaffung von Zubehörteilen wie Sitzkissen, Regenponchos, Sicherheitsschlössern, Luftpumpen, Fahrradhelmen etc. (diese Ausgaben sind im Angebot entsprechend auszuweisen)
  • Beschaffungen, die vor Erteilung des Bewilligungsbescheides begonnen worden

Dein Weg zur Förderung

Zunächst musst du dich erst im Kundenportal der NBank registrieren, um später Rückmeldungen oder auch Abrechnungen zu erhalten. Wenn das erledigt ist, kannst du auch schon auf der Seite der NBank einen elektronischen Antrag stellen. Hier wirst du dann Schritt für Schritt begleitet, um am Ende den Antrag sowie zusätzlich benötigte Dokumente online einzureichen. Außerdem ist zu beachten, dass der Antrag für das Förderprogramm innerhalb von 4 Wochen unterschrieben per Post an die NBank geschickt wird. Achtung! Dieser muss bis spätestens 31.12.2021 sowohl online also auch postalisch bei der NBank vorliegen.

Beginne mit der Maßnahme erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids. Nur so kannst du die Förderung für das Lastenrad erhalten. Der entsprechende Verwendungsnachweis muss innerhalb von 3 Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums (9 Monate nach Erteilung des Förderbescheids) der NBank vorgelegt werden. Der Förderbetrag wird dann im Anschluss an die Prüfung des eingereichten Nachweises ausgezahlt.

Die Adresse der Investitions- und Förderbank Niedersachsen und eine detaillierte Schritt für Schritt Anleitung findest du hier: Produktinformation NBank

Alles auf einem Blick

  • Privatpersonen mit Hauptwohn- bzw. Sitz in Niedersachsen sowie natürliche und juristische Personen
  • Die Förderung ist bei Privatpersonen auf maximal ein Lastenrad pro Haushalt beschränkt
  • Die Zuschusshöhe beträgt bei der Anschaffung eines Lastenrads 400 Euro und bei der Anschaffung eines e-Lastenrads oder Lasten-S-Pedelecs 800 Euro

Unsere Lastenrad Experten in Niedersachsen beraten dich gerne rund um das Thema Förderung und helfen dir dabei, dass passende Lastenfahrrad für dich zu finden. Vereinbare einfach einen Termin und teste unsere Lastenfahrräder bei einer Probefahrt ganz einfach aus.

Dieser Beitrag bezieht sich auf folgende e-motion Standorte:

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