Stuttgart macht’s möglich – Biken ist für alle!

Das Förderprogramm “E-Trikes für mobilitätseingeschränkte Stuttgarter*innen” - wie funktioniert es und was muss ich beachten?

Mann auf Dreirad

Fahrrad fahren bedeutet Unabhängigkeit, Selbstständigkeit und Mobilität. Aus diesem Grund setzt sich die Landeshauptstadt Stuttgart für mehr Lebensqualität durch eine nachhaltige Mobilität ein. Mit der Förderrichtlinie „E-Trikes für mobilitätseingeschränkte Stuttgarter*innen“ möchte die Landeshauptstadt allen Personen mit Hauptwohnsitz in Stuttgart, die in ihrer Mobilität gehandicapt sind, die Neuanschaffung eines elektrisch unterstützten Trikes fördern.

e-Dreirad was ist das? Es handelt sich hierbei um dreirädrige Elektrofahrräder, die durch Muskelkraft fortbewegt werden. Zusätzlich sind diese mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Motorleistung von 250 W und einer Tretunterstützung bis 25 km/h (Anfahrhilfe bis 6 km/h erlaubt) ausgestattet. Sie gelten nach § 1 Abs. 3 StVG nicht als Kraftfahrzeuge und sind damit zulassungsfrei. 

Mit dem Bike zum neuen Lebensgefühl

Für Personen mit körperlicher Einschränkung aufgrund einer Krankheit, im Alter oder durch einen Unfall, ist Radfahren oft nicht mehr möglich. Mit diesem Verkehrsmittel können bewegungseingeschränkte Menschen selbstbestimmter über die Art ihrer Mobilität entscheiden. Dies kann ihre Lebensqualität entscheidend verbessern.  Gefördert wird pro antragsberechtigter Person (Zuwendungsempfänger) einmalig der Kauf oder das Leasing eines neuen, elektrisch unterstützten Dreirades, auch e-Trike genannt. Der Kauf oder das Leasing eines e-Dreirads wird mit 1.500 Euro gefördert (Grundförderung). Allerdings werden jedoch maximal 50 Prozent der nachgewiesenen Anschaffungskosten des e-Trikes unterstützt. Zusätzlich zur Grundförderung werden weitere 500 Euro als „Nachhaltigkeitsbonus“ ausgezahlt. Dies erfolgt allerdings frühestens drei Jahre nach der Beschaffung des e-Dreirads. Gefördert werden ausschließlich Stuttgarter, die in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Die Mobilitätseinschränkung ist durch einen gültigen Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen G oder aG) oder eine aktuelle ärztliche Bescheinigung, die die Mobilitätseinschränkung ausdrücklich bestätigt, nachzuweisen. 

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Lieber gesund strampeln als warten an Ampeln

Nicht nur, dass Radfahren allgemein gut für die Gesundheit ist, insbesondere für das Herz-Kreislauf-System, es ist auch deutlich nachhaltiger. Daher möchte die Landeshauptstadt Stuttgart erreichen, dass weniger Autos in Stuttgart auf den Straßen fahren. Deswegen sollen zum einen die Zuwendungsempfänger mit einem Bonus gefördert werden, die erst gar kein Auto besitzen. Zum anderen möchte die Landeshauptstadt Stuttgart diejenigen fördern, die bei der Nutzung des e-Trikes feststellen, dass sie ohne ein Auto oder Zweitwagen auskommen und daher ein Auto ersatzlos abmelden. Dieser Nachhaltigkeitsbonus kommt dadurch vor allem auch einkommensschwachen Personen zugute, die meist aus finanziellen Gründen kein eigenes Auto besitzen. Eine super Initiative, nicht wahr?

Kommt das Förderprogramm für dich in Frage? Auf der Homepage der Landeshauptstadt Stuttgart unter www.stuttgart.de/e-trike findest du den bereitgestellten Antrag der auszufüllen ist.

Team Stuttgart

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