Dein e-Bike Leasing Experte in Pulheim - e-motion e-Bike Experten easyleasenmitemotion

Du möchtest ein Dienstrad e-Bike & Fahrrad Leasing Projekt in deiner Firma umsetzen und durch Gehaltsumwandlung oder sogar Kostenübernahme für deine Mitarbeiter viele Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber genießen? Du möchtest bei deinem Dienstrad Projekt steuerliche Rechtssicherheit und wenig Aufwand in der Abwicklung? Gerne beraten wir dich als kompetente und unabhängige e-Bike und Fahrrad Leasing Experten, welches der vielen Konzepte am Markt am besten zu dir passt. Auf Wunsch bieten wir dir auch ein eigenes modulares Konzept an, welches perfekt auf deine Bedürfnisse zugeschnitten werden kann. Unsere Beratung ist kostenfrei und unverbindlich.

Mit über 100 e-motion e-Bike Shops sowie über 1.000 weiteren freien Fahrradhändlern, finden wir mit dir die geeignete Lösung für dein Dienstrad Leasing.

GĂĽnstig zum Traum e-Bike in Pulheim! Mit Leasing wird's deins!

Unsere Leasingpartner

Du hast bereits einen Leasinganbieter fĂĽr dein Traum e-Bike? Sehr gut! Denn wir arbeiten mit allen namhaften Anbietern zusammen!
Du hast noch keinen Anbieter? Finde mit uns gemeinsam den Partner, der perfekt fĂĽr dich passt!

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Deine Leasing Vorteile

Mit deinem Dienstrad profitierst du von zahlreichen Vorteilen. Seit dem 1.1.2020 ist die sogenannte 0,25% Regelung. Sofern dein Arbeitgeber die Leasingrate komplett übernimmt gilt seit 2019 sogar die 0% Regelung. Die Versteuerung des geldwerten Vorteils fällt dann weg und du fährst kostenfrei.

Leasingrate errechnen - Schnell und unkompliziert

Mit unserem praktischen Ersparnis-Rechner kannst du als Arbeitnehmer ganz einfach online ermitteln, wie viel Prozent du im Vergleich zum Privatkauf sparst und wie hoch deine Nettolohnbelastung wäre.

Wie funktioniert's?

Erlebe grenzenlose Freiheit mit E-Bike-Leasing! Dank der cleveren Gehaltsumwandlung sparst du bis zu 40% im Vergleich zum Barkauf. So einfach geht’s:

Dein e-Bike Leasing Experte in Pulheim - e-motion e-Bike Experten ST3 Pinion Action9
Mann packt Pakete in das Urban Arrow Cargo L Lasten e-Bike

Du bist selbstständig?

Du bist selbstständig, Freiberufler oder Gewerbetreibender und denkst darüber nach, dir eines oder mehrere Elektrofahrräder anzuschaffen!? Dann nutze jetzt die Vorteile des e-motion e-Bike Leasings!

Ab 01.01.2019 bis 31.12.2030 zahlen Selbstständige keine 1% geldwerten Vorteil mehr sondern 0% – die private Nutzung wird also komplett steuerfrei!

Häufige Fragen zum e-Bike Leasing

Im Bereich “Häufige Fragen” findest du weitere Antworten auf häufige Fragen zum Dienstrad Leasing fĂĽr e-Bikes.

e-Bike fahren – Steuern sparen

Wir bieten dir ein rundes Konzept in Sachen e-Bike Leasing über Gehaltsumwandlung für Arbeitnehmer / Mitarbeiter (e-motion Firmen e-Bike) sowie für normales e-Bike Leasing für Selbständige / Gewerbetreibende (e-motion e-Bike Leasing). 

Der Ablauf – in wenigen Schritten zum Wunsch e-Bike

Das schöne am e-Bike Leasing ist, dass Mitarbeiter, die ihr e-Bike über die Firma leasen, ihr Bike auch unbeschränkt privat nutzen dürfen! Überlässt der Arbeitgeber dem Mitarbeiter ein Fahrrad oder Pedelec, muss dieser den geldwerten Vorteil, den er aus der privaten Nutzung zieht, versteuern. Dies gilt jedoch nur, wenn der Mitarbeiter sich an den Kosten per Gehaltsumwandlung beteiligt. Falls der Arbeitgeber alle Kosten übernimmt, quasi als Gehaltsextra, zahlt der Mitarbeiter seit 01.01.2019 0% für den geldwerten Vorteil (bei neu abgeschlossenen Verträgen).

1% Regelung – Fahrtenbuch nicht nötig

Folgender Erlass vom 23. November 2012 der obersten Finanzbehörden der Länder regelt die Versteuerung: „Nach § 8 Absatz 2 Satz 8 EStG wird hiermit als monatlicher Durchschnittswert der privaten Nutzung (einschließlich Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte und Heimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung) 1 % der auf volle 100 Euro abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers im Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Fahrrads einschließlich der Umsatzsteuer festgesetzt. Die 44 € Freigrenze für Sachbezüge nach § 8 Absatz 2 Satz 9 EStG ist nicht anzuwenden.“ Ein 1.999 € inkl. Mwst. e-Bike würde also zu 19 € geldwertem Vorteil pro Monat führen.

Neuigkeiten für alle Verträge die zwischen 01.01.2019 – 31.12.2030 abgeschlossen werden, gemäß Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder zur Steuerlichen Behandlung von (Elektro)- Fahrrädern:

Beim e-Bike Leasing kannst du bares Geld sparen im Vergleich zum Privatkauf. Als Arbeitnehmer / Mitarbeiter kannst du die Leasingrate ganz einfach vom Arbeitgeber über eine Gehaltsumwandlung zahlen lassen.  Du kannst dich also bei uns ein hochwertiges e-Bike aussuchen, z.B. für 3600 € und überzeugst deinen Arbeitgeber, dass er dir die Leasingrate von ca. 100 € vom Gehalt abzieht. Wenn du mal überlegst, dass vom Bruttogehalt meist gerade mal die Hälfte übrig bleibt, dann ist das doch eine tolle Sache, wenn man die 100 € Leasingrate vom Bruttogehalt, anstelle vom Nettogehalt zahlt. Neben der Brutto-Netto Ersparnis profitierst du auch davon, dass dein Arbeitgeber keine 19% Mehrwertsteuer auf die Leasingrate zahlen muss, bzw. diese wieder erstattet bekommt. Lediglich die private Nutzung deines “Dienst-e-Bikes / Firmen-e-Bikes” musst du zusätzlich über die 1% Regelung (seit 2020 sogar nur 0,25%) versteuern, was beim einem 3600 € Rad gerade mal ca. 9 € im Monat ausmacht.

Bei Deutschlands e-Bike Experten kannst du alle erdenklichen e-Bike Typen leasen. Ob sportliche e-MTBs oder spezielle XXL e-Bikes für Menschen ab 100 kg Körpergewicht, wir erfüllen jeden Wunsch.

Leasing ist im zivilrechtlichen Sinn ein Nutzungsüberlassungsvertrag. Bei einem, den steuerrechtlichen Bestimmungen erfüllenden Leasingvertrag, ist das Objekt dem Leasinggeber wirtschaftlich zuzurechnen. Die Leasingraten sind in voller Höhe die monatlich ansetzbaren Kosten eines gewerblichen Leasingnehmers, der das Objekt weder als Anlagevermögen ausweist, noch Dauerschulden aus dessen Finanzierung bilanzieren muss.

Eine Eigentumsübertragung an den Leasingnehmer darf nicht das fest vereinbarte oder wahrscheinliche Ziel eines Leasingvertrages sein, der ansonsten steuerrechtlich als Mietkaufvertrag qualifiziert wird. Bei e-Bike Leasing geht es meist um Vollamortisation mit Laufzeit von 36 Monaten.

Da die Abgrenzung zum Mietkauf sehr wichtig ist, gehen wir auf dieses Thema nochmal detaillierter ein: Mietkauf ist aus steuerlicher Sicht nicht unbedingt gleichbedeutend mit Leasing. Bei einem Mietkauf geht das wirtschaftliche Eigentum sofort auf den Käufer über. Das macht eine Aktivierung im Anlagevermögen notwendig. Das juristische Eigentum geht in der Regel nach der Zahlung der letzten Rate an den Käufer über. Bei einem Mietkaufvertrag ist das Objekt dem Mietkäufer wirtschaftlich zuzurechnen. Dieser muss sowohl das Objekt als auch die Verpflichtungen aus dem Mietkaufvertrag in seine Bilanz aufnehmen. Die monatlichen Kosten bestehen aus dem Zinsanteil der Mietkaufraten und der Abschreibung des Objektes.

Du hast noch mehr Fragen zum e-Bike Leasing? Auf dieser Seite haben wir dir alle wichtigen Antworten zusammengetragen

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*Die Aktion gilt nur in der e-motion e-Bike Welt, Dreirad- und Lastenfahrrad-Zentrum Pulheim vom 16.11. bis spätestens zum 28.02.2025 / bis der Fördertopf ausgeschöpft ist. Bitte beachte, dass die Aktion nur für Privatpersonen mit Wohnsitz in Pulheim gilt und nicht mit Leasing, Finanzierung oder anderen Rabatten kombinierbar ist.