Blinker am e-Bike bald Pflicht?

Neue Regelungen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr

Die Sicherheit im alltäglichen Straßenverkehr spielt seit vielen Jahren eine wichtige Rolle im gesellschaftlichen sowie politischen Diskurs. Um die eigene Sicherheit zu fördern, greifen Radfahrende gerne auf individuelle Lösungen zurück, die unter Umständen nicht zugelassen sind – so beispielsweise auch beim Thema “Blinker am e-Bike und Fahrrad“. Was in der Praxis tatsächlich gestattet ist, regelt die StVZO, die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Dort werden unter anderem auch Bestimmungen zur Beleuchtung am Fahrrad festgelegt.

Während Autos bequem per Blinker einen Richtungswechsel anzeigen können, sind Fahrradfahrende bisher auf Handzeichen angewiesen, bei denen sie die Hand vom Lenker entfernen müssen. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sah bisher keine blinkenden Scheinwerfer und Rückleuchten für herkömmliche Fahrräder und e-Bikes vor. Lediglich spezielle Sondermodelle, bei denen Handzeichen von Aufbauten oder dem Bike an sich verdeckt werden würden, dürfen bis dato mit Blinkern ausgestattet werden. Dazu zählen beispielsweise mehrspurige Räder oder auch Fahrradrikschas.

Eine Neufassung der StVZO könnte das Verbot von Blinkern am Fahrrad und e-Bike jedoch zukünftig aufheben.

Blinker am Fahrrad für mehr Verkehrssicherheit

Ganz egal, ob mit oder ohne Motor: Das Bundesverkehrsministerium will bisherige Regelungen auflockern und Blinker an Fahrrädern und e-Bikes zukünftig zulassen. Dies kann ein großer Schritt in Richtung mehr Verkehrssicherheit sein. Um einen Abbiegevorgang anzuzeigen, müssen Biker und Bikerinnen die Hand bisher vom Lenker nehmen und einhändig fahren. Dies kann vor allem in stressigen Stadt-Situationen, bei holprigen Untergründen wie Schlaglöchern oder unsicheren Fahrerinnen und Fahrern zu herausfordernden Situationen führen und die Fahrstabilität beeinflussen. Fahrtrichtungsanzeiger entschärfen solch potenzielle Gefahrensituationen frühzeitig und bieten Entlastung.

Vor allem im Winter, bei Dunkelheit und nasskalten Witterungsbedingungen sind simple Handzeichen mitunter schwer als solche zu erkennen. Helle Blinkanlagen könnten damit für mehr Aufmerksamkeit sorgen und Verkehrsteilnehmende frühzeitig aufeinander aufmerksam machen.

Mann in der Stadt auf dem Riese & Müller UBN5

Blinken auf dem Fahrrad: Wie ist die Praxis?

Wer den Abbiegevorgang nicht per Handzeichen kenntlich macht, begeht mit dem e-Bike und Fahrrad eine Ordnungswidrigkeit. Bis die neuen Regelungen in Kraft treten, sind entsprechende Handzeichen daher weiterhin obligatorisch. In der Schweiz sind Blinker bereits seit einigen Jahren zugelassen, werden jedoch nach wie vor wenig im Straßenverkehr genutzt. Dass elektronische Blinkanlagen zukünftig zur Pflicht werden, ist bisher noch nicht vorgesehen.

Wie eine Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Praxis tatsächlich aussehen könnte, steht noch in den Sternen. Es gibt bereits einige Anbieter, die Blinker für Fahrräder herstellen. Die Modelle können beispielsweise in Sekundenschnelle am Lenker oder am Gepäckträger befestigt werden und bieten eine bequeme Anzeige. Weiterhin könnten Blinker bereits in bestehende Front- und Rücklicht-Systeme integriert werden.

Wer sich schon jetzt für ein Blinksystem und den Zusatz an Sicherheit interessiert, kann optional auf einen Fahrradhelm mit Blinker zurückgreifen. Da diese am Körper getragen werden, unterliegen Blinker an Helmen keinen gesetzlichen Vorschriften.

Ganz egal, wofür du dich entscheiden magst: In jedem Fall solltest du beachten, dass Handzeichen und auch Blinklichter kein Ersatz für das aufmerksame Fahren sind. Du solltest daher in jedem Fall weiterhin umsichtig fahren, einen Helm tragen und dich vor dem Abbiegen stets umschauen.

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