Geldwerter Vorteil beim e-Bike Leasing

Günstig zum eigenen e-Bike

Mann und Frau in Businesskleidung auf ihren e-Bikes auf dem Weg zur Arbeit

Zuletzt aktualisiert am 3. Januar 2024

Voraussichtliche Lesedauer: 6 Minuten

Immer mehr Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitenden Diensträder an, mit denen sie entspannt zur Arbeit radeln können. Aber nicht nur das: Auch die private Nutzung der e-Bikes ist dir als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in der Regel gestattet. Im Vergleich zum Dienstwagen tust du mit dem Leasing eines Dienstrads nicht nur deiner Gesundheit etwas Gutes. Gleichzeitig schonen sie die Umwelt – und deinen Geldbeutel. Denn ein Dienstrad gilt als geldwerter Vorteil und wird daher geringer besteuert. E-Bike Leasing ist also eine Option, die sich in vielerlei Hinsicht lohnen kann.

Dienstrad statt Dienstwagen

e-Bikes sind bekanntermaßen eine tolle Alternative zum Auto. Denn mit dem e-Bike bist du nachhaltig und günstig unterwegs: Du kannst morgens einfach am Berufsverkehr vorbeiradeln, stehst also nicht ewig im Stau und kannst dafür ein wenig länger schlafen. Zudem trägst du auf deinem Arbeitsweg nicht auch noch zum CO2-Ausstoß bei – und das ist heute wichtiger denn je. Die teuren Tankrechnungen bleiben aus und wenn du dein e-Bike als Dienstrad erhältst, kommst du auch noch deutlich günstiger dabei weg.

Dienstrad Leasing ist hier das Stichwort. Dabei ist es dein Arbeitgeber, der das e-Bike für dich least. Du zahlst dann die Leasingrate über eine sog. Entgeltumwandlung an deinen Arbeitgeber zurück bzw. wird die Rate von deinem Bruttogehalt einbehalten. Dadurch profitierst du finanziell durch steuerliche Vorteile: du zahlst weniger Lohnsteuer, da das Bruttogehalt reduziert wird. Zudem sparst du in der Regel die Mehrwertsteuer, sofern dein Arbeitgeber vorsteuerabzugsberechtigt ist. Ein Nachteil, der allerdings sehr gering ausfällt ist, dass du auch weniger in die Sozialkassen einzahlst. Dieser Effekt ist aber sehr gering und auch zeitlich auf die Dauer des Leasing (36 Monate) begrenzt. Durch Dienstrad Leasing hast Du die Möglichkeit, etwa 30 bis 40 Prozent im Vergleich zur privaten Anschaffung eines e-Bikes zu sparen. Und das ist im Falle eines e-Bikes, das in der Regel mehrere tausend Euro kostet, kein kleiner Betrag.

Geldwerter Vorteil

Aber warum ist das so? Diensträder zählen als geldwerter Vorteil. Ein geldwerter Vorteil ist ein Naturlohn, ein Sachbezug oder eine andere Einnahme, die kein Geld ist. Sie wird dir als Arbeitnehmer von deinem Arbeitgeber gewährt. Vor allem bekannt als geldwerter Vorteil ist bisher der Dienstwagen. Diesen darfst du nicht nur auf deinen Arbeitswegen nutzen, sondern häufig auch privat.

Doch es müssen ja nicht immer vier Rädern sein. Schließlich gibt es auch andere Formen der Mobilität, die sich – vor allem in der Stadt – als Alternative anbieten. Im Jahr 2012 wurde ein Beschluss erlassen, dass nun auch e-Bikes und Fahrräder als geldwerter Vorteil gelten dürfen, also steuerlich abgesetzt werden können. Die Diensträder dürfen in der Regel unbegrenzt privat genutzt werden.

Durch die private Nutzung wird das e-Bike Leasing erst zum geldwerten Vorteil. Ob eine solche private Nutzung gestattet ist, sollte immer ganz klar im Überlassungsvertrag zwischen deinem Arbeitgeber und dir festgehalten werden. Wenn dies der Fall ist, musst du den entstehenden geldwerten Vorteil versteuern. Denn, beteiligt sich der Arbeitnehmer an den Kosten durch eine Gehaltsumwandlung, muss er seit 2020 lediglich 0,25 Prozent des UVP-Werts des e-Bikes versteuern. Dies gilt eben dann nicht, wenn du das Dienstrad ausschließlich für berufliche Zwecke nutzen darfst, beispielsweise für Dienstreisen, egal, ob lang oder kurz.

Ohne die Erlaubnis zur privaten Nutzung entsteht schließlich kein geldwerter Vorteil für dich. Ergo musst du das vom Arbeitgeber geleaste e-Bike auch nicht versteuern.

Fahrerin auf dem Riese und Müller UBN seven

Die null Prozent-Regelung – auch für Selbstständige!

Es gibt auch Fälle, in denen der Arbeitgeber die Leasingrate des e-Bikes vollständig übernimmt. Seit 2019 gilt da die null Prozent-Regelung. Das heißt für dich, dass die Versteuerung des geldwerten Vorteils wegfällt und du vollständig kostenfrei fahren kannst.

Ab dem 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2030 gilt auch für Selbstständige die null Prozent-Regelung. Gehst du also einer selbstständigen Tätigkeit nach, fährst auch du in deiner privaten Zeit komplett steuerfrei.

Und wie sieht es mit der Entfernungspauschale aus? Auch diese darf weiterhin beim Finanzamt angesetzt werden. Die zurückgelegten Kilometer können weiterhin in der Steuererklärung steuermindernd geltend gemacht werden. Eine Ausnahme stellen hier allerdings Speed-Pedelecs dar. Also e-Bikes, die mit einer Motorunterstützung bis 45 Kilometer pro Stunden daherkommen. Sie zählen zu den Kleinkrafträdern und du musst darauf achten, hier zusätzlich monatlich 0,03 Prozent pro Kilometer vom UVP zu versteuern.

Weitere Vorteile

Aber das Dienstrad Leasing bringt neben dem geldwerten Vorteil auch noch weitere Vorteile mit sich:

Dass du 30 bis 40 Prozent gegenüber dem Privatkauf sparst, hatten wir ja schon erwähnt. Daneben profitierst du aber auch noch von einer e-Bike Flatrate, die Versicherung und Service enthält. Geld sparst du auch im Vergleich zu anderen Formen der Mobilität: Ein PKW ist ohnehin teuer, aber auch der öffentliche Nahverkehr ist ohne Jobticket eine finanzielle Belastung.

Neben den finanziellen Aspekten sparst du natürlich auch noch viel Zeit. Und Zeit ist ja irgendwie auch Geld, oder wie war das noch? Keine langwierige Parkplatzsuche und kein Stau mehr. Zudem stärkst du dein Herz-Kreislaufsystem, weil du dich regelmäßig bewegst und an der frischen Luft unterwegs bist.

In der Regel wird dir alle drei Jahre ein neues Dienstrad zur Verfügung gestellt. Wahlweise kannst du dir von der Leasinggesellschaft zum Ende des Vertrags ein Übernahmeangebot geben lassen.

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Kosten selbst berechnen

Du möchtest wissen, was dich ein Jobbike pro Monat kostet und wie groß der geldwerte Vorteil ist, den du dadurch bekommst? Mit dem Leasing Ersparnisrechner kannst du deine Ersparnis und die Monatsraten errechnen: www.dein-jobbike.de/leasing-rechner

Wenn du ansonsten Fragen zum e-Bike Leasing durch deinen Arbeitgeber hast, kannst du auch gerne auf unsere e-Bike Leasing-Experten zurückgreifen. Wir beraten dich gerne, damit auch du bald jeden Morgen super günstig, umweltschonend und vor allem glücklich zur Arbeit radeln kannst. Du wirst schnell merken, welchen Unterschied das bewirkt – auch für dich ganz persönlich.

Redaktion

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