Zuletzt aktualisiert am 3. Januar 2024
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Das Lastenrad ist einfach eine praktische Erfindung. Es transportiert den Einkauf, vielleicht sogar Möbel, Kinder und Hunde â die perfekte Alternative zum Auto. Vor allem natĂŒrlich in der Stadt auf kĂŒrzeren oder auch etwas lĂ€ngeren Strecken. Was aber, wenn es mal wirklich weiter weg sein soll, vielleicht sogar in den Urlaub oder zur Verwandtschaft aufs Land? Wie wĂ€re es da mit einer Kombination aus Lastenrad und Bahn fahren? Super Lösung! Oder doch nicht?
Inhaltsverzeichnis
LastenrÀder im Fernverkehr verboten?
Leider doch keine super Lösung, vor allem nicht auf Langstrecken. Denn: LastenrĂ€der sind seit 2019 in den FernverkehrszĂŒgen der Deutschen Bahn weitgehend verboten. âLastenrĂ€der (FahrrĂ€der oder Pedelecs mit festen Aufbauten fĂŒr Lasten- und/oder zum Transport von Kindern) sind von der Mitnahme ausgeschlossenâ, heiĂt es in den DB-Beförderungsbedingungen fĂŒr den Personenverkehr, Abschnitt A8.2.
Allerdings bietet die Regelung auch Interpretationsspielraum. Handelt es sich bei deinem Lastenrad um ein einspuriges, eher kompaktes Cargobike â eventuell sogar mit abmontierbarem Aufsatz â ist es durchaus möglich, es trotzdem mit in die Bahn zu nehmen. Es geht vor allem darum, dass das Lastenrad in den vorgesehenen StĂ€nder passt. In den ZĂŒgen gibt es nĂ€mlich offizielle FahrradstellplĂ€tze, die du vorher aber unbedingt online buchen musst. In manchen ZĂŒgen stehen extra TandemstellplĂ€tze bereit. Diese sind fĂŒr lĂ€ngere FahrrĂ€der gedacht, sodass sie sich auch gut fĂŒr ein lĂ€ngeres Lastenrad eignen. Vor dem offiziellen âVerbotâ von LastenrĂ€dern mit Aufbauten war es jedoch immer nötig, zwei TandemstellplĂ€tze fĂŒr ein Lastenrad zu buchen.
Weiter heiĂt es auĂerdem in den Richtlinien der Deutschen Bahn: âAusnahmsweise können in ZĂŒgen der Produktklasse C [NahverkehrszĂŒge] sowie in besonderen ZĂŒgen des Fernverkehrs an den dort fĂŒr FahrrĂ€der und Pedelecs vorgesehenen PlĂ€tzen auch LiegerĂ€der, Tandems sowie DreirĂ€der mitgenommen werden, sofern im Einzelfall ausreichend Platz vorhanden und die sichere Unterbringung gewĂ€hrleistet ist.â Das Dreirad wird nicht weiter definiert. Bei LastenrĂ€dern handelt es sich auch hĂ€ufig um DreirĂ€der â eben mit Box oder LadeflĂ€che ausgestattet.
Und wie sieht es im Nahverkehr mit dem Lastenrad aus?
Im Nahverkehr gibt es â je nach regionalem Verkehrsbund und Bundesland â unterschiedliche Regelungen was die Mitnahme von FahrrĂ€dern und vor allem LastenrĂ€dern angeht. Die Regelungen reichen von der kostenlosen Mitnahme bis hin zum kompletten Verbot.
In Nordhrein-Westfalen gibt es etwa eine allgemeine Regelung fĂŒr die Fahrrad-Mitnahme in den Regionalbahnen â solange ausreichend Platz vorhanden ist. Hier gilt alles als Fahrrad, was ein mit Muskelkraft betriebenes Radfahrzeug darstellt. Dazu zĂ€hlen auch solche mit Motor. In StraĂen- und U-Bahnen sieht das allerdings anders aus. Konstruktionen, deren Abmessungen das ĂŒbliche FahrradmaĂ ĂŒberschreiten (z. B. Tandems, LiegerĂ€der, DreirĂ€der) dĂŒrfen hier nicht mit einsteigen.
Um zu wissen, was deine Möglichkeiten in einem speziellen Gebiet sind, solltest du dich vorher unbedingt schlau machen. Das geht etwa auf der Ăberblicksseite der Deutschen Bahn, auf der alle Regelungen zur Fahrradmitnahme in den verschiedenen VerkehrsbĂŒnden aufgefĂŒhrt sind.
Und dann gilt: Wo es erlaubt ist, musst du nicht einmal einen Platz reservieren. Manchmal zahlst du fĂŒr die Mitnahme, manchmal kannst du dein Lastenrad völlig umsonst mitnehmen. Trotzdem solltest du hier einiges beachten, was jedoch ohnehin selbstverstĂ€ndlich sein sollte: TĂŒren und GĂ€nge nicht versperren, nicht unbedingt zu den Zeiten fahren, zu denen die ZĂŒge besonders voll sind und Kinderwagen oder RollstĂŒhle haben natĂŒrlich immer PrioritĂ€t.
Noch mehr Herausforderungen
Dass LastenrĂ€der hĂ€ufig ziemlich sperrig sind, ist wohl nicht zu bestreiten. Durch Boxen oder LadeflĂ€chen, in denen Kinder oder anderes transportiert werden, haben sie natĂŒrlich ganz andere AusmaĂe als normale FahrrĂ€der. Sie sind nicht nur schwerer und breiter, sondern auch lĂ€nger. In den ZĂŒgen ist es oft ohnehin und schon eng. Und wenn viele Menschen mit einem Lastenrad unterwegs sind, ist es unmöglich, fĂŒr alle Platz zu finden. â Vor allem dann, wenn vorher keine Buchung stattgefunden hat.
Aber die Probleme starten schon oft an anderer Stelle â nĂ€mlich auf dem Weg zur Bahn. Denn die Bahnhöfe sind in der Regel nicht ausgelegt fĂŒr LastenrĂ€der. Die Treppen sind oft lang und aufgrund des Gewichts eines Lastenrads, wird es dich einiges an Kraft und auch Zeit kosten, es hinauf aufs richtige Gleis zu befördern. Auch wenn AufzĂŒge bereit stehen, werden die in den meisten FĂ€llen nicht fĂŒr ein Lastenrad ausgelegt sein. Da ist dann oft die Hilfe von Mitmenschen gefragt, die mit anpacken und eventuell auch auf die Kinder aufpassen. Denn die auch noch die vielen Stufen hinaufzutragen â ein Ding der Unmöglichkeit. Vor selben Problem steht man beim Einsteigen in den Zug. Denn der Höhenunterschied zum Bahnsteig ist oft recht groĂ â an Barrierefreiheit wird hier oft nicht gedacht. Und noch ein wichtiger Punkt: Die TĂŒrbreite. Passt dein Cargobike ĂŒberhaupt durch die TĂŒr?
Unbedingt vorher informieren
Wenn du dich also mit deinem Lastenrad auf den Weg zur Bahn machst, dann informiere dich vorher, ob du es mitnehmen darfst oder nicht. Ansonsten kannst du gleich wieder nach Hause radeln. Hast du das ĂŒberprĂŒft und entschlieĂt dich dazu, dass dein Lastenrad geeignet fĂŒr das Bahnfahren ist, sorge dafĂŒr, dass du frĂŒh genug da bist. Du weiĂt schlieĂlich nicht unbedingt, welche Herausforderungen du noch auf dem Weg ĂŒberwinden musst, bis du endlich im Wagon bist. Eine Garantie hast du allerdings nie. Ist der Zug zu voll, kann es dir passieren, dass du drauĂen bleiben musst. Bist du dann drin, solltest du dein Lastenrad unbedingt so platzsparend wie möglich abstellen. Und solltest du lĂ€nger unterwegs sein, empfiehlt es sich, möglichst Verbindungen herauszusuchen, bei denen du nicht so oft umsteigen musst. Das spart Nerven und Kraft!