Dienstrad-Leasing für Arbeitnehmer bald noch rentabler!

Steuerfrei mit dem Dienstrad zur Arbeit

Leasing-fuer Arbeitnehmer

Zuletzt aktualisiert am 7. Dezember 2020

Dienstrad-Leasing wird sich für Sie ab 2019 voraussichtlich noch mehr lohnen! Der Bundestag möchte nämlich die 1%-Regelung für Pedelecs – also die Versteuerung des geldwerten Vorteiles – abschaffen. Das bedeutet für Sie: Ein Dienstrad, das Sie nach Belieben auch privat nutzen können und wieder ein bisschen mehr Netto vom Brutto!

Laut eines Gesetzentwurfes des Deutschen Bundestags sollen Dienstfahrräder und Pedelecs ab dem 01.01.2019 steuerfrei genutzt werden können. S-Pedelecs sind von der Steuerbefreiung ausgenommen, da sie als Kraftfahrzeug einzuordnen sind. Für die Pedelecs bis 45 km/h Unterstützung ist jedoch eine Steuerhalbierung vorgesehen.

So funktioniert das Dienstrad Leasing

Immer mehr Arbeitnehmer nehmen ein Dienstrad vom Arbeitgeber in Anspruch, das funktioniert wie folgt: Der Arbeitgeber least das Bike über einen Leasinganbieter und behält die Leasingrate über die Gehaltsabrechnung des Arbeitnehmers ein. Der Mitarbeiter kann das Dienstfahrrad frei nutzen und muss einen sogenannten geldwerten Vorteil versteuern. Bisher musste die private Nutzung eines entsprechenden Fahrzeugs mit einem Prozent des inländischen Listenpreises für jeden Kalendermonat versteuert werden. Die gleiche Regelung wird auch bei Dienstwagen zur Berechnung des geldwerten Vorteils angewendet. Und eben diese Versteuerung soll für Pedelecs zukünftig entfallen!

Rechenbeispiel: keine Versteuerung des Dienstrades

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Bei einem Bruttoeinkommen von 3000€ und einem Dienstrad Listenpreis von 3000€ wird vom Listenpreis 1%, also 30€ auf das Bruttoeinkommen addiert und davon ausgehend die Einkommenssteuer berechnet. Nach diesem Beispiel bleibt pro Jahr etwa 180€ weniger Netto übrig.

Ab 01.01.2019 könnte diese Versteuerung jetzt entfallen, insofern der Gesetzesänderung des Bundestags vom Bundesrat zugestimmt wird. Anreiz für den neuen Gesetzesentwurf könnte neben den ökologischen Vorteilen auch eine Entlastung des Verkehrs in Ballungszentren und Randzonen sein. Darüber hinaus ist die Verringerung der Abgas- und Feinstaubbelastung und die Steigerung der wirtschaftlichen Attraktivität für ein betriebliches Mobilitätsmanagement bei Arbeitgebern und Arbeitnehmer vorteilhaft.

Der neue Gesetzentwurf zur Abschaffung der Dienstrad-Versteuerung lautet wie folgt:

Dienstrad-Leasing für Arbeitnehmer bald noch rentabler! image

„Die im neuen § 3 Nummer 37 EStG geregelte Steuerbefreiung des geldwerten Vorteils aus Überlassung eines betrieblichen Fahrrads vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer honoriert das umweltfreundliche Engagement der Nutzer von Fahrrädern und deren Arbeitgeber, die die private Nutzung, die Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und für Familienheimfahrten für ihre Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt ermöglichen. Dies ist ein weiterer Baustein zur Förderung der Elektromobilität und der umweltverträglichen Mobilität. Die vorgesehene Regelung fügt sich in den Katalog des § 3 EStG ein, der auch aus anderen Lenkungs- und Fördermotiven heraus bestimmte Arbeitgeberleistungen steuerfrei stellt (insbesondere die Steuerbefreiung des vom Arbeitgeber gestellten Ladestroms und der betrieblichen Ladevorrichtung in Nummer 46).

Die Steuerbefreiung gilt sowohl für Elektrofahrräder als auch für Fahrräder.

Ist ein Elektrofahrrad jedoch verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einzuordnen (z. B. gelten Elektrofahrräder, deren Motor auch Geschwindigkeiten über 25 Kilometer pro Stunde unterstützt, als Kraftfahrzeuge), sind für die Bewertung dieses geldwerten Vorteils die Regelungen der Dienstwagenbesteuerung anzuwenden (§ 8 Absatz 2 Satz 2 bis 5 i. V. m. § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 EStG). Dies gilt auch für die in diesem Gesetz vorgesehene Halbierung der Bemessungsgrundlage für Elektrofahrzeuge bei der Dienstwagenbesteuerung.“

(Quelle: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/055/1905595.pdf, Seite 82)

Wir von e-motion begrüßen die Gesetzesänderung zum Entfall der Dienstradversteuerung als Schritt in die richtige Richtung und hoffen, dass der Bundesrat dem Entwurf zustimmt. Natürlich halten wir Sie über die Entwicklungen zu dieser Thematik auf dem Laufenden

Redaktion

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