Zuletzt aktualisiert am 11. September 2024
Update vom 29.01.2024: Fans von Lasten e-Bikes und e-LastenfahrradanhĂ€ngern können kurzfristig aufatmen: Die bundesweite Förderung fĂŒr LastenrĂ€der ist seit Mitte Januar 2024 wieder im Einsatz! Erst im November 2023 hatte das Bundesministerium fĂŒr Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine Bewilligungspause fĂŒr alle Förderprogramme im Rahmen des Klima- und Transformationsfonds verhĂ€ngt. Kurz gesagt: Die Einreichung von FörderungsantrĂ€gen fĂŒr LastenrĂ€der und deren Bewilligung war fĂŒr einige Monate nicht möglich.
Dies soll sich, zumindest fĂŒr eine kurze Zeit, wieder Ă€ndern: Bis zum 29. Februar 2024 haben Förder-Interessierte die Möglichkeit, ihre AntrĂ€ge einzureichen. FörderantrĂ€ge, die bis Antragspause am 04. Dezember 2023 eingegangen sind, haben weiterhin Bestand, befinden sich in der Bearbeitung und mĂŒssen nicht neu gestellt werden.
Die Lastenrad Förderung der Bundesregierung trat erstmalig im MĂ€rz 2021 in Kraft und hilft Unternehmen bei der EinfĂŒhrung des klimafreundlichen Transports. Das Förderprogramm von SchwerlastrĂ€dern wurde zuvor bereits sehr gut angenommen. Da die Nachfrage aber auch unterhalb des Schwerlastsegments hoch war, entschied sich das Bundesamt fĂŒr Ausfuhrkontrolle (BAFA) fĂŒr die Umgestaltung der Förderung. Seit dem 01. MĂ€rz 2021 bewilligt sie die Anschaffung von leichteren Lasten e-Bikes ab 120 Kilogramm Nutzlast.
Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und der kommunale Bereich können von der PrĂ€mie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des BMU nach wie vor profitieren. Die PrĂ€mie betrifft speziell kleinere Lieferbikes und Mikro-Depots, die in der zukĂŒnftigen Logistik sowie im Alltagsverkehr ihren Beitrag leisten.
Die umweltfreundliche Art der Lieferung
Aufgrund der steigenden Verkaufszahlen im Online-Handel nimmt auch der Lieferverkehr in InnenstÀdten enorm zu. Rund drei Milliarden Pakete werden jÀhrlich in Deutschland ausgeliefert. Die Menschen bestellen derzeit mehr denn je online, Tendenz steigend. Daraus resultierend ist der Einsatz von Lieferfahrzeugen erhöht, die die Geh- und Radwege blockieren, zunehmend die Luft belasten und Stau verursachen. Die umwelt- und verkehrsfreundliche Alternative ist daher der stÀdtische Einsatz von Lasten e-Bikes.
Die Bundesregierung fördert die Alternative zum Auto
Die Förderung von gewerblichen LastenrĂ€dern und AnhĂ€ngern mit elektrischer UnterstĂŒtzung durch die Bundesregierung ist nach wie vor erfolgreich und beim Zielpublikum sehr beliebt. Das Bundesumweltministerium fördert 25 Prozent der Anschaffungskosten oder maximal 2.500 Euro fĂŒr LastenfahrrĂ€der oder LastenanhĂ€nger.
Die Voraussetzung: Das Bike sowie der AnhĂ€nger mĂŒssen Lasten von mindestens 120 Kilogramm transportieren können. AuĂerdem muss die gewerbliche Nutzung nachgewiesen werden. Von der Förderung profitieren Unternehmen, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie rechtsfĂ€hige Vereine und VerbĂ€nde. Somit können auch Handwerksunternehmen oder Pflegeeinrichtungen perfekt auf die verkehrsfreundliche Alternative umsteigen und schnell durch den Stadtverkehr an ihr Ziel kommen. Der Förderungsgegenstand darf erst nach Eintreffen des Bewilligungsbescheides gekauft oder in Auftrag gegeben werden. Du kannst deinen Förderantrag mit Hilfe des elektronischen Antragsverfahren beim Bundesamt fĂŒr Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen.
Auf der letzten Meile emissionsfrei
Die Bundesregierung förderte ebenfalls den Aufbau von sogenannten Mikro-Depots. Mikro-Depots dienen zum Umschlag von Sendungen auf LastenrĂ€der sowie zur Zwischenlagerung. Dadurch erfolgt die Zustellung âauf der letzten Meileâ emissionsfrei. Die âletzte Meileâ bedeutet im Transportwesen: der letzte Umschlagsort hin zum Kunden.
Von dieser Förderung profitierten private Unternehmen sowie Unternehmen mit kommunaler Beteiligung. Auch Unternehmen, die selbst keine Waren zu Kunden liefern, aber Platz auf ihrem GelĂ€nde zur VerfĂŒgung stellen, konnten sich innerhalb der Frist bewerben. Denn die kooperative Nutzung von Mikro-Depots ist ausdrĂŒcklich erwĂŒnscht. Der Fördergegenstand umfasste vielfĂ€ltige MaĂnahmen zur Errichtung, Nutzbarmachung und Sicherung der Mikro-Depots mit einer möglichen Förderhöhe bis zu 40 % oder maximal 20.000 Euro der zuwendungsfĂ€higen Ausgaben. Die Anschaffung von Containern oder Sicherheitstechnik sowie Investitionen der baulichen Sanierung von bereits bestehender Infrastruktur fiel ebenfalls darunter. Die Voraussetzung: Die letzte Meile zum Kunden legte das Unternehmen mit emissionsfreien Fahrzeugen zurĂŒck.
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